Kreisliga A: Spruchkammer entscheidet für die Spielvereinigung

Gut zweieinhalb Monate nach dem Einspruch der Spvg. Hiddenhausen gegen die Erteilung des Spielrechts für einen Spieler vom TSV Löhne wurde unserem Verein auch in letzter Instanz Recht gegeben. Bei der Verhandlung vor der Spruchkammer des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) zog der TSV Löhne die Beschwerde gegen den Endscheid der Passstelle, der die Stornierung des Spielrechts des Akteurs angeordnet hatte, während der Sitzung zurück. 

Die Entscheidung über den anhängigen Einspruch unseres Vereins gegen die Spielwertung des mit 1:2 verlorenen Spiels obliegt nun der Kreisspruchkammer. Es dürfte keinen Zweifel mehr daran geben, dass die Partie mit drei Punkten und 2:0 Toren für die Vereinigten gewertet wird. 

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