Kreisliga B: Kreisspruchkammer entscheidet auf drei Punkte für Spvg. Hiddenhausen II

In der Sportrechtssache zum abgebrochenen Meisterschaftsspiel zwischen der Spvg. Hiddenhausen II und dem FC Herford in der Kreisliga B sprach die Kreisspruchkammer eine Wertung von 2:0 Toren sowie drei Punkten für unsere Mannschaft aus. Zudem wurde der Verein FC Herford für den verursachten Spielabbruch mit einem Ordnungsgeld von 100,- Euro belegt, die Vereinigten ihrerseits müssen ein Ordnungsgeld von 25,- Euro aufgrund mangelnden Platzordnungsdienst begleichen. Gegen das Urteil kann innerhalb von 10 Tagen Berufung eingelegt werden.

Am 10. Mai 2015 wurde das Spiel beider Mannschaften beim Stand von 1:1 in der Nachspielzeit durch den Schiedsrichter abgebrochen, der angab, sich von gegnerischen Zuschauern, die auf das Spielfeld gelaufen waren, bedroht gefühlt zu haben. 

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