Verein: Fortschreibung des Konzepts inklusive Hygienebestimmungen zum Sportbetrieb im Rahmen der Corona-Pandemie

Voraussetzung für die Durchführung des Sportbetriebs bleiben die Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW mitsamt Anlage. (Gültig ab 01.09.2020) Die folgenden Informationen werden regelmäßig aktualisiert.

Generell sind alle Sport- und Bewegungsangebote des Vereins bzgl. ihrer Durch-führbarkeit im Sinne der Einhaltung der Regeln zum Infektionsschutz zu prüfen.

Seit dem 15. Juli ist Kontaktsport mit bis zu 30 Personen drinnen und draußen erlaubt.

Die Trainer*innen und Übungsleiter*innen wurden in die Hygienebestimmungen des Vereins eingewiesen werden.

Der Vorstand der Spvg. Hiddenhausen sieht die Einhaltung des vorliegenden Konzepts als Voraussetzung an, den Sportbetrieb im Rahmen der Corona-Pandemie dauerhaft durchführen zu können.

Dabei soll der Inhalt des Konzepts auch in Zukunft permanent ergänzt und unter den Entwicklungen der Pandemie sowie den Bestimmungen der Behörden aktualisiert werden.

Rückmeldungen aus den Reihen der Mitglieder sind dabei weiter ausdrücklich erwünscht.

 

Vorbemerkung:

Fu?r den Sport – insbesondere für den Nicht- kontaktfreien Sport - gelten Ausnahmen, die fu?r andere gesellschaftliche Aktivitäten nicht zulässig sind. Um diese Privilegien nicht zu gefähr- den werden alle Verantwortlichen, Trainer*innen und Übungsleiter*innen sowie Aktiven nachdrücklich aufgefordert, sich ausschließlich im Rahmen dieser Ausnahmen zu bewegen. Sie helfen dadurch mit, dass der Sportbetrieb weiter laufen kann!

 

  • Die Ausübung von Sport im öffentlichen Raum unterliegt zurzeit zahlreichen Reglementierungen und kann zum Teil nur eingeschränkt durchgeführt werden.
  • Alle Trainer*innen/ Übungsleiter*innen werden in die Hygienebestimmungen des Vereins eingewiesen.
  • Die Gruppengrößen sind gemäß den geltenden Vorgaben angepasst/verkleinert. Als empfohlene Maßgabe gilt die Fläche von wenigstens 10m² pro Teilnehmenden.
  • Fu?r das Training im Kontaktsport ist die max. Gruppengro?ße von 30 Personen drinnen und draußen vorgeschrieben. Trainer*in oder Übungsleiter*in (im Weiteren ÜL/TR) zählen dazu; es sei denn, sie halten strikt Abstand zur Gruppe (auch vor/nach der Trainingseinheit). Die Gruppen dürfen sich nicht mischen!
  • Es werden von den Trainer*innen und Übungsleiter*innen Anwesenheitslisten für Trainingseinheiten und Sportkurse geführt, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können; hierzu gilt: Datenschutz/ Informationspflicht:
  • Im Fall, dass zwei Wochen nach Besuch der Sportsta?tten bzw. der U?bungsstunde eine Infektion oder der Kontakt zu einer infizierten Person festgestellt wird, besteht die Verpflichtung der umgehenden Information des Vereins.
  • Personenbezogene Daten sowie Informationen u?ber Krankheitssymptome oder den Kontakt zu infizierten Personen werden zusa?tzlich zu der bisherigen Datenverarbeitung ausschließlich unter strengster Beachtung des Datenschutzes verwendet, um den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes sowie etwaige, einschla?gige aktuelle Vorschriften zu erfu?llen. Sobald die Speicherung dieser personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig ist, werden diese umgehend vernichtet.
  • Die Nutzung der Sportangebote erfolgt auf eigene Gefahr des Mitglieds. Der Vorstand des Vereins sorgt lediglich fu?r die Wahrung und Umsetzung der verbindlichen, geltenden Verhaltens- und Hygienevorschriften zur Minimierung des Ansteckungsrisikos. Der Verein bzw. der von ihm eingesetzte Vorstand, u?bernimmt keine Haftung, auch im Fall, dass ihm Grunderkrankungen und/ oder der gesundheitliche Status seiner Mitglieder bekannt sein sollte.
  • Jeder Teilnehmende muss folgende Voraussetzungen erfüllen und dies bei der Anmeldung sowie vor Beginn der Sporteinheit bestätigen:
    • Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheits-symptome wie Husten, Fieber ( ab 38 Grad Celsius),Atemnot,sämtliche Erkältungssymtome.Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
    • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.
    • Vor/ nach der Sporteinheit ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Die Hygienemaßnahmen (z.B. 1,5 Meter Mindestabstand halten, regelmäßiges und richtiges Waschen der Hände (min. 30 Sekunden ) und/oder Desinfizieren der Hände, Einhalten der zugewiesenen Bewegungsflächen, etc.) werden eingehalten.
  • Die Abstandsregel ist außerhalb des Trainings- oder Wettkampfbetriebes im nicht- kontaktfreien Sport und im kontaktfreien Sport immer einzuhalten (auch in Duschen und Umkleiden).
  • Alle Hallen, Räume und Trainingsflächen werden nach und vor jeder Nutzung sowie mo?glichst auch wa?hrend des Sportbetriebs gelüftet.
  • Zwischen den Sporteinheiten sollte eine Pause von mindestens 10 Minuten vorgesehen werden, um Hygienemaßnahmen und gute Durchlüftung durchzuführen und einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu ermöglichen.
  • Die Teilnehmenden reisen individuell und bereits in Sportbekleidung zur Sporteinheit an. Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet.
  • Jeder Teilnehmende bringt eigene Handtücher und Getränke zur Sporteinheit mit. Diese sind nach Möglichkeit namentlich gekennzeichnet und werden wie andere eigene mitgebrachte Gegenstände stets in ausreichendem Abstand zu den persönlichen Gegenständen der anderen Teilnehmenden abgelegt.
  • Umkleide-/ Duschräume dürfen ab dem 07.08.2020 wieder genutzt werden:
      • Dort haben ausschließlich folgende Gruppen Zutritt: Sportler und Sportlerinnen, Trainerinnen und Trainer, Teamoffizielle, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für das Hygienekonzept.
      • Dabei sind die allgemeinen Hygiene- und Desinfektionsregeln sowie ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den anwesenden Personen einzuhalten.
      • Die Startspieler/innen sollten sich getrennt von den Auswechselspielern/Auswechselspielerinnen in zwei Kabinen oder nacheinander umziehen.
      • In den Umkleideräumen ist stets ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Dieser kann im Duschraum abgelegt werden.
      • Hinweisschilder weisen darauf hin, wie viele Personen sich gleichzeitig im Duschraum aufhalten dürfen.
      • Die Umkleidekabinen/ Duschräume sind während und nach der Nutzung sehr gut zu lüften.
      • Es ist unerlässlich, dass ausreichend Zeit zwischen den Wechseln der Mannschaften vorgesehen wird.
      • Die Nutzungszeit der Umkleidekabinen/ Duschräume ist möglichst kurz zu halten.
      • Ist in einem Umkleidegebäude ein Duschraum für zwei Mannschaften vorgesehen, müssen die Mannschaften nacheinander die Duschen nutzen (erst Mannschaft A, dann Mannschaft B). Dazwischen und nach dem Spiel sind alle Kontaktflächen ordentlich zu reinigen und zu desinfizieren.
      • Die Trainer*innen und Übungsleiter*innen oder delegierte Vertreter reinigen und desinfizieren potentiell kontaminierte Fla?chen, die durch Kontakte zu einer U?bertragung beitragen ko?nnten (z. B. genutzte Tu?rklinken, Handla?ufe, Ba?nke, Stu?hle, etc.), nach Beendigung der Nutzung auch zwischen den Wechseln der Mannschaften. Erga?nzend dazu wird empfohlen, dies auch vor der Nutzung zu tun.
      • Am besten kommen die Akteure bereits umgezogen zum Platz und verlassen diesen nach dem Spiel auch wieder so, wie sie gekommen sind.
  • Jegliche Körperkontakte, z. B bei der Begrüßung müssen unterbleiben.
  • Die Teilnehmenden werden durch die Trainer*innen/ Übungsleiter*innen vor jeder Sporteinheit auf die geltenden Verhaltensmaßnahmen/Hygienevorschriften hingewiesen und sichern deren Einhaltung zu.
  • Bei kontaktfreien Sportangeboten weisen die Trainer*innen und U?bungsleiter*innen den Teilnehmenden vor Beginn der Einheit individuelle Trainings- und Pausenfla?chen zu. Diese sind gema?ß den geltenden Vorgaben zur Abstandswahrung markiert (z. B. mit Hu?tchen, Kreisen, Stangen usw.). Ein Verletzungsrisiko ist zu minimieren.
  • Die Zahl der Teilnehmer*innen einer Trainingsgruppe ist max. 30 Personen drinnen und draußen.
  • Unmittelbar nach Betreten der Sportanlage müssen durch jeden Teilnehmenden die Hände gewaschen und desinfiziert werden. Dazu stehen fließend Wasser mit Spendern von Flüssigseife sowie Handdesinfektionsmittel an den Sportstätten bereit. Auch im Rahmen dieser Maßnahme und dem davor liegenden Betreten der Sportstätte ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten.
  • Wenn Teilnehmende eigene Materialien und Geräte mitbringen (z.B. Sportmatten, Torwarthandschuhe), sind diese selbst für die Desinfizierung verantwortlich. Eine Weitergabe an andere Teilnehmende ist nicht erlaubt.
  • Der Mund-Nasen-Schutz kann während der Sporteinheit abgelegt werden. Für den Fall einer Verletzung muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch immer in Reichweite aller Teilnehmenden sein.
  • Im Falle eines/einer Unfalls/Verletzung sollten sowohl Ersthelfer*innen als auch der*die Verunfallte/Verletzte einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • U?L/TR za?hlen dann zur 30-er –Trainingsgruppe, wenn sie aktiv am Sportbetrieb teilnehmen (Mitspieler/Hilfestellungen)
  • U?L/TR za?hlen nicht zur 30-er Trainingsgruppe, wenn sie stets ausreichend Abstand wahren.
  • Sa?mtliche Ko?rperkontakte sind drinnen und draußen ausschließlich bei Kontaktsportarten nur in Gruppen mit max. 30 Personen und nur während der eingentlichen Sporteinheit zula?ssig. ÜL/TR zählen dazu; es sei denn, sie halten strikt Abstand zur Gruppe (auch vor/nach der Trainingseinheit). Eine Mischung dieser 30er- Gruppen vor, wa?hrend und nach der Sporteinheit ist zu unterbinden.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist während der gesamten Sporteinheit einzuhalten (bei kontaktlosem Training).
  • Es dürfen wieder Speisen ausgegeben werden, wenn die in der Coronaschutzverordnung und der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ vorgegebenen Standards eingehalten werden.
  • Getränke dürfen wieder ausgegeben werden.
    • Aus Hygienegründen dürfen Getränke nur in Einwegbechern oder persönlich zugeordneten Flaschen ausgegeben werden.
    • An allen Ausgabestellen müssen die allgemeinen Hygiene- und Desinfektionsregeln eingehalten werden.
    • An Kasse und Ausgabestelle ist ein Spuckschutz anzubringen.
    • Auch in der Schlange an der Kasse bzw. Essensausgabe muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden.
    • An der Essensausgabe darf kein Verzehr stattfinden.
    • Ausgabestellen/ Verkaufsstellen in geschlossenen Räumen sind stets sehr gut zu lüften!
    • Personen, die Getränke oder Essen herausgeben bzw. verkaufen haben stets einen Mund-Nase-Schutz zu tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen außerhalb der Ausgabe-/ Verkaufsstelle einzuhalten!
    • Personen, die Getränke oder Essen herausgeben bzw. verkaufen desinfizieren sich in angemessenen Abständen die Hände mit zur Verfügung gestelltem Händedesinfektionsmittel.
    • Personen, die Getränke oder Essen herausgeben bzw. verkaufen reinigen und desinfizieren vor und nach der Nutzung sämtliche benutzen Arbeitsgeräte/ Oberflächen. Dafür werden Flächendesinfektionsmittel und Einmalhandschuhe zur Verfügung gestellt.
  • Das Vereinsheim in Lippinghausen bleibt außer für die Herausgabe von Getränken am Ausgabefenster durch benanntes und eingewiesenes Personal geschlossen.
  • Lautes Sprechen/ Rufen/ Brüllen ist zu vermeiden.
  • Wenn sich Teilnehmende während der Sporteinheit entfernen, muss dies unter Einhaltung der Abstandsregel und durch Abmelden bei dem*der Trainer*in/ Übungsleiter*in geschehen. Dieses gilt auch für das Aufsuchen der Toiletten.
  • Bis maximal 300 Zuschauern/ Gästen drinnen und draußen ist der Zutritt zu Training und Sportwettbewerben gestattet, wenn die entsprechenden Hygiene- und Infektionsschutzregeln/ Abstandsregeln eingehalten werden. Zur Ru?ckverfolgbarkeit muss eine Liste mit Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer erstellt und vier Wochen vorgehalten werden ( Einhaltung DSGVO beachten !) Hierfür ist eine Person zu benennen, welche die Einhaltung der Regeln überwacht und die Eintragung in die Anwesenheitslisten gewährleistet. Zuschauern/ Gästen ist der Zutritt untersagt, wenn keine Person vor Ort ist, welche zur Rückverfolgbarkeit die entsprechende Liste führt und die Einhaltung der Regeln überwacht.
  • Nach Ende des Angebots muss der Mund-Nasen-Schutz wieder angelegt werden.
  • Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage nach Ende der Sporteinheit.
  • Ein längerfristiges Verweilen mit geselligem Charakter nach der Sporteinheit ist nicht möglich !
  • Die Trainer*innen und Übungsleiter*innen reinigen und desinfizieren sämtliche genutzten Sportgeräte. Dazu stehen Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe an den Sportstätten bereit.
  • Was ist zu tun, wenn ein Coronafall bekannt wird:
  • Sofortige Einstellung des Trainings- und Wettkampfbetriebes der Gruppe, in der die infizierte Person aktiv ist.
  • Es muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden. Dies muss der betroffene Spieler oder die betroffene Spielerin machen, der Verein sollte sicherstellen, dass diese Meldung erfolgt ist. 
  • Alle Aktiven der Gruppe werden unverzu?glich informiert – ohne den Namen der betroffenen Personen zu nennen und aufgefordert, einen Corona-Test durchfu?hren zu lassen.
  • Der/die verantwortliche Ansprechpartner*in im Verein ist direkt zu informieren. Weitere, ständig aktualisierte Informationen zum Corona- Virus, auch im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme von Vereinssport in NRW erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:
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Für Fragen zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen oder Durchführung der Sportaktivitäten stehen Frank Budde (Tel.: 05221/626924) als erster Vorsitzender,

Maik Horey (Tel.: 05221/690266) als Beisitzer im Vorstand und Ansprechpartner für die Jugendspielgemeinschaft, Andreas Schulz (Tel. 05228/ 960112) als Sozialwart sowie alle weiteren Mitglieder des Vorstandes zur Verfügung.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter https://www.spvg-hiddenhausen.de vorhanden.

 

Der Vorstand der Spvg. Hiddenhausen

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