Verein: Information des Vorstands über die Regeln zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs

Die Spvg. Hiddenhausen informiert über die ab sofort geltenden Hygiene- & Verhaltensregeln zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs:

Voraussetzung für die Durchführung des Sportbetriebs sind die Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW mitsamt Anlage. (Gültig ab 15.06.2020) Die folgenden Informationen werden regelmäßig aktualisiert.

Generell sind alle Sport- und Bewegungsangebote des Vereins bzgl. ihrer Durchführbarkeit im Sinne der Einhaltung der Regeln zum Infektionsschutz zu prüfen.

Die Trainer*innen und Übungsleiter*innen werden in die Hygienebestimmungen des Vereins eingewiesen werden.

Der Vorstand der Spvg. Hiddenhausen sieht die Einhaltung des vorliegenden Konzepts als Voraussetzung an, den Sportbetrieb wieder aufzunehmen und dauerhaft durchführen zu können.

Dabei soll der Inhalt des Konzepts permanent ergänzt und unter den Entwicklungen der Pandemie sowie den Bestimmungen der Behörden aktualisiert werden.

Rückmeldungen aus den Reihen der Mitglieder sind dabei ausdrücklich erwünscht.

 

- Die Ausübung von Sport im öffentlichen Raum unterliegt zurzeit zahlreichen Reglementierungen und kann zum Teil nur eingeschränkt durchgeführt werden.

- Alle Trainer*innen/ Übungsleiter*innen werden in die Hygienebestimmungen des Vereins eingewiesen.

- Die Gruppengrößen sind gemäß den geltenden Vorgaben angepasst/verkleinert. Als empfohlene Maßgabe gilt die Fläche von wenigstens 10m² pro Teilnehmenden.

- Für das Training im Kontaktsport ist die max. Gruppengröße von 10 Personen drinnen und 30 Personen draußen vorgeschrieben. Trainer*in oder Übungsleiter*in zählen nicht dazu, wenn sie stets ausreichend Abstand zur Gruppe (auch nach der Trainingseinheit) einhalten. Gruppen dürfen sich nicht mischen!

- Es werden von den Trainer*innen und Übungsleiter*innen Anwesenheitslisten für Trainingseinheiten und Sportkurse geführt, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können; hierzu gilt: Datenschutz/ Informationspflicht:

  • Im Fall, dass zwei Wochen nach Besuch der Sportstätten bzw. der Übungsstunde eine Infektion oder der Kontakt zu einer infizierten Person festgestellt wird, besteht die Verpflichtung der umgehenden Information des Vereins.
  • Personenbezogene Daten sowie Informationen über Krankheitssymptome oder den Kontakt zu infizierten Personen werden zusätzlich zu der bisherigen Datenverarbeitung ausschließlich unter strengster Beachtung des Datenschutzes verwendet, um den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes sowie etwaige, einschlägige aktuelle Vorschriften zu erfüllen. Sobald die Speicherung dieser personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig ist, werden diese umgehend vernichtet.
  • Die Nutzung der Sportangebote erfolgt auf eigene Gefahr des Mitglieds. Der Vorstand des Vereins sorgt lediglich für die Wahrung und Umsetzung der verbindlichen, geltenden Verhaltens- und Hygienevorschriften zur Minimierung des Ansteckungsrisikos. Der Verein bzw. der von ihm eingesetzte Vorstand, übernimmt keine Haftung, auch im Fall, dass ihm Grunderkrankungen und/oder der gesundheitliche Status seiner Mitglieder bekannt sein sollte.

- Jeder Teilnehmende muss folgende Voraussetzungen erfüllen und dies bei der Anmeldung sowie vor Beginn der Sporteinheit bestätigen:

  • Teilnehmende Sportler*innen müssen versichern, dass sie keine gesundheitlichen Einschra?nkungen oder Krankheitssymptome haben und in den letzten 2 Wochen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Dies gilt auch für Begleitpersonen.
  • Vor/ nach der Sporteinheit ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände) werden eingehalten.

- Die Teilnehmenden reisen individuell und bereits in Sportbekleidung zur Sporteinheit an. Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet.

- Jeder Teilnehmende bringt eigene Handtücher und Getränke zur Sporteinheit mit. Diese sind nach Möglichkeit namentlich gekennzeichnet und werden wie andere eigene mitgebrachte Gegenstände stets in ausreichendem Abstand zu den persönlichen Gegenständen der anderen Teilnehmenden abgelegt.

- Stand 30.05.2020 dürfen Umkleide-und Duschräume nicht genutzt werden.

- Jegliche Körperkontakte, z. B bei der Begrüßung müssen unterbleiben.

- Die Teilnehmenden werden durch die Trainer*innen/ Übungsleiter*innen vor jeder Sporteinheit auf die geltenden Verhaltensmaßnahmen/Hygienevorschriften hingewiesen und sichern deren Einhaltung zu.

- Unmittelbar nach Betreten der Sportanlage müssen durch jeden Teilnehmenden die Hände gewaschen und desinfiziert werden. Dazu stehen fließend Wasser mit Spendern von Flüssigseife sowie Handdesinfektionsmittel an den Sportstätten bereit. Auch im Rahmen dieser Maßnahme und dem davor liegenden Betreten der Sportstätte ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten.

- Wenn Teilnehmende eigene Materialien und Geräte mitbringen (z.B. Sportmatten, Torwarthandschuhe), sind diese selbst für die Desinfizierung verantwortlich. Eine Weitergabe an andere Teilnehmende ist nicht erlaubt.

- Der Mund-Nasen-Schutz kann während der Sporteinheit abgelegt werden. Für den Fall einer Verletzung muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch immer in Reichweite aller Teilnehmenden sein.

- Im Falle eines/einer Unfalls/Verletzung sollten sowohl Ersthelfer*innen als auch der*die Verunfallte/Verletzte einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

- Sämtliche Körperkontakte müssen beim kontaktlosen Sport während der Sporteinheit unterbleiben. Dazu zählen auch sportartbezogene Hilfestellungen, Korrekturen und Partnerübungen.

- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist während der gesamten Sporteinheit einzuhalten (bei kontaktlosem Training).

- Es werden keine Speisen oder Getränke ausgegeben.

- Lautes Sprechen/ Rufen/ Brüllen ist zu vermeiden.

- Wenn sich Teilnehmende während der Sporteinheit entfernen, muss dies unter Einhaltung der Abstandsregel und durch Abmelden bei dem*der Trainer*in/ Übungsleiter*in geschehen. Dieses gilt auch für das Aufsuchen der Toiletten.

- Der Zutritt der genutzten Sportstätten ist nur Sportlern/ Trainern/ Übungsleitern und Betreuern gestattet. Zuschauern/ Gästen ist der Zutritt grundsätzlich bis auf weiteres untersagt. Bei Kindern bis 14 Jahren ist dies, wenn erforderlich, durch eine Begleitperson zulässig. Auch bei den Begleitpersonen ist stets ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Diese sind im Falle des Betretens der Sportanlage ebenfalls in die Anwesenheitsliste aufzunehmen. Es ist zu berücksichtigen, dass ggf. weniger Aktive in/ auf der Sportstätte aktiv sein dürfen, wenn Abstandsregeln sonst nicht eingehalten werden können.

- Nach Ende des Angebots muss der Mund-Nasen-Schutz wieder angelegt werden.

- Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit unter Einhaltung der Abstandsregeln.

- Die Trainer*innen und Übungsleiter*innen reinigen und desinfizieren sämtliche genutzten Sportgeräte. Dazu stehen Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe an den Sportstätten bereit.

 

Weitere, ständig aktualisierte Informationen zum Corona- Virus, auch im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme von Vereinssport in NRW erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:

 

Für Fragen zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen oder Durchführung der Sportaktivitäten stehen Frank Budde (Tel.: 05221/626924) als erster Vorsitzender,

Maik Horey (Tel.: 05221/690266) als Beisitzer im Vorstand und Ansprechpartner für die Jugendspielgemeinschaft, Andreas Schulz (Tel. 05228/ 960112) als Sozialwart sowie alle weiteren Mitglieder des Vorstandes zur Verfügung.

 

Der Vorstand der Spvg. Hiddenhausen

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